22.04.2020 - "Blaue Briefe" werden zurückgenommen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
einige von Ihnen haben in den letzten Tagen Mahnungen nach § 50 Abs. 4 SchulG, die sogenannten „Blauen Briefe“ bekommen. 
Wir haben Ihnen diese Mahnungen sehr frühzeitig zugeschickt, damit Sie informiert sind und gemeinsam in den telefonischen Beratungsgesprächen nach Verbesserungsmöglichkeiten für Ihre Kinder gesucht werden kann. 
Am 24.3.2020 hat das Schulministerium entschieden, dass es in diesem Schulhalbjahr keine „Blauen Briefe“ geben soll. Wir werden deshalb die „Blauen Briefe“ zurücknehmen. Das heißt allerdings nicht, dass die schwachen Leistungen nicht gültig sind und alle Kinder versetzt werden können. Im Zeugnis würde dann nur eine „5“ nicht zählen. 
Es ist also auf jeden Fall besser, die Mahnungen ernst zu nehmen und mit den Lehrerinnen und Lehrern und Ihren Kindern gemeinsam nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. 
Durch die derzeitige Kontaktsperre haben Ihre Kinder viel Zeit, die sinnvoll zur Verbesserung der Schulnoten genutzt werden kann. Aufgaben finden Sie auf unserer Homepage und können auch direkt in den Beratungsgesprächen erfragt werden.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen 
Sonja Billerbeck

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