31.08.2020 - Neue Vorgaben zur Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die Landesregierung entschieden, die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Unterricht nicht über den 31.08.2020 hinaus zu verlängern. Unsere Schülerinnen und Schüler dürfen, wenn sie sich in der Klasse an ihrem festen Sitzplatz befinden, den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

Dies bedeutet ab dem 01.09.2020 eine merkliche Erleichterung für unsere Schülerinnen und Schüler im Schulalltag. Die dann gültige Verordnung ermöglicht grundsätzlich eine individuelle Entscheidung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, inwiefern im Unterricht ein MNS getragen wird.

Die weiteren Maßnahmen des Infektionsschutzes gelten weiterhin. Das bedeutet:

  • Außerhalb des Unterrichts in der Schule (d.h. im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände) besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines MNS.
  • Ebenso bleibt die Situation unverändert, dass Unterricht in vollen Klassenzimmern bzw. Kursräumen stattfindet, in denen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Wir haben beobachtet, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes individuell in sehr unterschiedlichem Maße als Einschränkung wahrgenommen wird.
Für den Schutz der Gesundheit der Schulgemeinschaft und um die gesellschaftlichen Fortschritte in der Bekämpfung der Pandemie insgesamt nicht zu gefährden, bitten wir darum, so weit wie individuell möglich und vertretbar auch im Unterricht weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Selbst wenn im Laufe eines Schultages mehrere Pausen vom Tragen eine MNS im Unterricht eingelegt werden, bedeutet jede Situation, in der ein MNS getragen wird, ein Zugewinn an Sicherheit für uns alle. Denn ein Mund-Nasen-Schutz schützt.

Aus unserer Sicht ist es wichtig, das Tragen eines MNS nicht zu politisieren. Wir werden darauf hinwirken, dass keine Person aufgrund des Tragens bzw. Nichttragens eines MNS im Unterricht stigmatisiert oder benachteiligt wird. Die jeweilige individuelle Entscheidung ist grundsätzlich zu akzeptieren. Wie bitten Sie, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, unsere Bemühungen um die Wahrung einer möglichst sicheren und vollständigen Beschulung zu unterstützen, indem Sie den Spagat zwischen individueller Entscheidung und der Übernahme von Verantwortung für die Gemeinschaft in diesem Sinne mit Ihren Kindern besprechen. Für Ihre Unterstützung möchten wir uns bereits im Voraus herzlich bei Ihnen bedanken.

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Vergangenheit haben wir bei Verlust oder Beschädigung der Masken Ihren Kindern kostenlos Ersatzmasken ausgeteilt. Aufgrund der großen Anzahl von nötigen Ersatzmasken sehen wir uns gezwungen in Zukunft für diese Masken einen Betrag von 0,50 Cent (Selbstkostenpreis) zu verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

S. Billerbeck

 

 

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