30.11.2020 - Richtiges Verhalten bei (Erkältungs-)Krankheiten

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

falls Ihr Kind erkrankt ist und Erkältungssymptome zeigt, sind die Handlungsempfehlungen des Schulministeriums zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass vor Betreten des Schulgebäudes, also bereits im Elternhaus, abgeklärt sein muss, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID19-Erkrankung (Schnupfen, trockner Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall usw.) aufweisen.
Sollten entsprechende Symptome vorliegen, muss dieses ärztlich abgeklärt werden. Die Schülerinnen und Schüler dürfen in diesem Fall nicht in die Schule kommen.

Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall immer telefonisch im Schulbüro ab (Tel.: 05222/9527120). 

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