22.10.2020 - Maskenpflicht während des Unterrichts

In den letzten Wochen sind die Corona-Infektionszahlen rapide angestiegen. Aus diesem Grund knüpft die aktuelle Verfügung unseres Schulministeriums an die Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an.

Das bedeutet, dass neben den bekannten Abstands- und Hygieneregeln im Schulgebäude und auf dem Schulgelände weiterhin eine generelle Maskenpflicht besteht.
Darüber hinaus müssen alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 ihre Mund-Nase-Bedeckung nun auch wieder während der Unterrichtszeit am eigenen Sitzplatz tragen.
Diese Regelungen gelten zunächst vom 26. Oktober bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte denkt daran, immer eine zusätzliche „Ersatzmaske“ in Eurer Schultasche zu haben oder diese in einem beschrifteten Zippbeutel bei Eurer Klassenlehrerin oder Eurem Klassenlehrer abzugeben, damit Ihr im „Notfall“ darauf zurückgreifen könnt.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund!
Wir freuen uns darauf, Euch am Montag gut erholt und „in alter Frische“ wiederzusehen!

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