07.09.2021 - Masernschutzgesetz
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10. Februar 2020 ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
Daher sind wir als Schule verpflichtet die entsprechenden Nachweise aller Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.
Einer der folgenden Nachweise muss der Schule vorgelegt werden:
- Impfnachweis
Das ist in der Regel der Impfausweis oder eine Impfbescheinigung vom Arzt.
- Immunitätsnachweis
Dies ist eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht. - Kontraindikationsnachweis
Dies ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Impfung wegen eines medizinischen Grundes nicht erfolgen kann.
Sollten Sie eine Vorlage für eine gültige Nachweis-Bescheinigung benötigen, so finden Sie diese unten als PDF-Datei zum Ausdrucken.
Bitte geben Sie Ihrem Kind bis zum 20.09.2021 einen dieser Nachweise zur Vorlage bei der Klassenleitung mit.
Mit freundlichen Grüßen
S. Billerbeck
- Dateien:
- Formblatt_Masern_PS.pdf165 K
- 2021-09-07_Elternbrief_Masernschutz.pdf395 K