13.06.2024 - Krankmeldungen
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, gab es in dieser Woche ein furchtbares Verbrechen an einer Schülerin, die nicht in ihrer Schule angekommen war. Da es keine Krankmeldung seitens der Mutter gegeben hat und die Schule es versäumt hat, diesem Fehlen nachzukommen, ist das Verschwinden des Mädchens erst zu spät aufgefallen.
Um auszuschließen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas passiert ist, möchten wir Sie hiermit zur Sicherheit Ihrer Kinder um Unterstützung bitten und erinnern eindringlich an Ihre Mitteilungspflicht der Schule gegenüber.
Im Paragraf § 43 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder die Schule unverzüglich über den Ausfall ihres Kindes informieren und anschließend schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mitteilen.
Doch wie melde ich mein Kind in der Schule richtig krank? Das ist nicht schwer – folgen Sie einfach dieser kleinen Anleitung:
- Rufen Sie morgens ab 07:00 Uhr im Sekretariat unter der Telefonnummer 05222 – 952-7120 an. Sagen Sie dort Bescheid, dass Ihr Kind krank ist.
Denken Sie daran, dass die Sekretärin wissen muss, in welche Klasse Ihr Kind geht.
Der eingerichtete Anrufbeantworter darf auch gerne besprochen werden, sollten Sie niemanden erreichen können oder schreiben Sie eine E-Mail an ehr(at)bad-salzuflen.de - Pflegen Sie Ihr Kind in Ruhe gesund.
- Wenn Ihr Kind dann wieder zur Schule geht, zeigt Ihr Kind den Schulplaner vor, in dem Sie das Fehlen schriftlich in dem Vordruck entschuldigt haben.
Wir sind somit dringend auf Ihre Mitteilung angewiesen, um filtern zu können, ob alle Schülerinnen und Schüler angekommen sind. Andernfalls sieht das Gesetz es vor, dass wir bei Fernbleiben Ihres Kindes und Nichterreichbarkeit der Eltern /Erziehungsberechtigten die Polizei informieren müssen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis – wir hoffen, dass wir niemals in eine ähnliche Situation kommen!
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