05.10.2020 - Urlaubsreisen in Covid-19-Risikogebiete

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Herbstferien stehen vor der Tür und viele Familien freuen sich in den Urlaub fahren zu können.

Wir möchten in diesem Brief auf die besonderen Gegebenheiten einer Urlaubsreise in ein Risikogebiet bzw. der Rückkehr aus einem Risikogebiet hinweisen. Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

  • Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne gemäß § 3 CoronaEinrVO von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder aufgrund der nach dem Infektionsschutzgesetz erlassenen Bestimmungen getroffen worden sind

  • Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki/covi-19-risikogebiete - bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig vor Ihrer Urlaubsreise. Einstufungen von Urlaubsgebieten als Risikogebiete können sich täglich verändern. In den letzten Tagen sind einige europäische Länder als Risikogebiete eingestuft worden.

Wir möchten Ihnen schon jetzt mitteilen, dass es ab dem 2.11.2020 einen neuen Stundenplan geben wird. Unsere personelle und räumliche Ausstattung (hier besonders die Pausenbereiche) haben uns dazu bewogen auf den Nachmittagsunterricht zu verzichten.

Wir werden also ab dem 2.11.2020 jeden Tag von 7.40 – 12.55 Uhr Unterricht haben. Selbstverständlich bieten wir montags, mittwochs und donnerstags eine Betreuung für Ihre Kinder an.

Die Betreuungsbedarfe werden wir nach den Herbstferien erfragen.

Wir wünschen Ihnen erholsame Herbstferien, passen Sie auf sich und Ihre Familien auf und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

S. Billerbeck & C. Gerth

 

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