15.09.2023 - Abkochgebot in Schötmar, Ehrsen-Breden & Werl-Aspe
Da erneut Verunreinigungen im Leitungswasser festgestellt wurden, hat das Gesundheitsamt ein erneutes Abkochgebot für Leitungswasser in den Ortsteilen Schötmar, Ehrsen-Breden und Werl-Aspe (Randgebiete) verhängt.
Dies bedeutet eine Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung und Zähneputzen. Unabgekochtes Leitungswasser sollte nicht mit offenen Wunden in Kontakt kommen. Hierfür ist nur abgepacktes bzw. abgekochtes Wasser zu verwenden (- nach Aufkochen 10 Minuten abkühlen lassen).
Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet. Jedoch ist ein Verschlucken zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/ Kontaktvermeidung bei offenen Wunden geboten.
Häufige Fragestellungen:
- Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.
- Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.
- Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.
- Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Bad Salzuflen.
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